Quaggamuschel-Fund im Zürichsee – Einwasserungsverbot für Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee
Anfang September hat das Wasserforschungsinstitut Eawag im Zürichsee an zwei Stellen einzelne Exemplare der invasiven gebietsfremden Quaggamuschel gefunden. Bis auf eine Muschel sind sie noch relativ klein. Die Eawag geht davon aus, dass sich die kleineren Muscheln seit rund ein bis zwei Jahren im Zürichsee befinden, die grössere etwas länger. Es ist davon auszugehen, dass auch an anderen Stellen Quaggamuscheln vorhanden sind. Die Besiedlung des Zürichsees durch die Quaggamuschel ist aber noch nicht weit fortgeschritten.
Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Zum Schutz dieser drei Seen hat die Baudirektion per sofort ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote verfügt. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet.
Die Einwasserungsstellen am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden heute durch die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur abgesperrt. Um das herbstliche Auswassern zu gewährleisten, werden die Sperren tageweise entfernt. Die Unterhaltsverantwortlichen der Bootsplätze werden aufgefordert, ihre Daten frühzeitig der kantonalen Seepolizei mitzuteilen. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.
2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt werden kann, wie sie bereits in anderen Kantonen gilt.
Für nicht immatrikulierte Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote gilt das Einwasserungsverbot nicht, doch heisst es nach dem Quaggamuschel-Fund im Zürichsee umso dringender: bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrollieren, mit heissem Wasser reinigen und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Anleitungen zur korrekten Reinigung finden Sie unter www.zh.ch/blinde-
In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion sowie die Medienmitteilung, die heute um 9:30 Uhr verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist.
Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter neobiota@bd.zh.ch / 043 259 39 01 oder die Fischerei- und Jagdverwaltung unter 043 257 40 03 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Peter Tanner
Sektionsleiter
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit
Walcheplatz 2
8090 Zürich
neobiota@bd.zh.ch